Bisherige Coronaregelungen
Aktuelle Informationen zum laufenden Schulbetrieb
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hier die am Freitag 11.12. uns mitgeteilten Regelungen für die Woche ab Montag 14.12.2020:
- in den Stufen 5 bis 7 können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Eltern teilen der Schule dann schriftlich mit, ab wann die Schüler in das Distanzlernen wechseln sollen.
Wer ins Distanzlernen gewechselt hat, bleibt auch dort. Ein Hin- und Herwechseln von Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
- in den Stufen 8 bis 10 wird der Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Die Schüler erhalten über ihre Klassenleitungen auf den bekannten Wegen Aufgaben - zum Beispiel über Logineo!
Im Laufe der Woche müssen einige Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Schüler sind darüber informiert worden und müssen für den Zeitraum der Klassenarbeit anwesend sein.
Für alle Stufen besteht nach wie vor die Schulpflicht. Das heißt, dass das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, auch in dieser besonderen Woche 14.-18.12. wieder für die Schüler gilt, die nicht in die Schule kommen.
An den beiden Werktagen 07. und 08.01.2021 unmittelbar nach den Weihnachtsferien ist ebenso unterrichtsfrei, wie es für 21. und 22.12.2020 bereits beschlossen war. Für diese vier Tage gilt weiterhin: An der Carl-Fuhlrott-Schule wird bei Bedarf eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet; sollte Ihrerseits Betreuungsbedarf bestehen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und >>> dieses Formular zu verwenden..
Achtung: Falls die bundesweiten Lockdown-Verschärfungen für unseren Schulbetrieb weitere Veränderungen bedeuten, teilen wir es Ihnen mit, sobald wir aus dem NRW-Schulministerium neue Anweisungen erhalten.
Informationen des Kreises Mettmann zum 11.11.2020
Informationen des Kreises Mettmann zum 11.11.2020 wegen der allgemein gestiegenen Corona-Fallzahlen:
Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie ist es für die örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen.
Deshalb hat der Kreis Mettmann jetzt erlassen, dass wer aufgrund von Krankheitssymptomen positiv auf das Coronavirus getestet wird, sich unverzüglich und selbständig in häusliche Quarantäne zu begeben hat! (Man wird also nicht mehr extra dazu aufgefordert.) Die Quarantänepflicht gilt dann so lange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Rechts kann man auf die Quarantäneregeln klicken und sieht sie auf einen Blick.
Hier geht es zum Download der >>> vollständigen Verfügung des Kreises Mettmann und zur gesonderten >>> Elterninformation
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Informationen zum 30.10.2020:
Unter Einbindung der Schülervertretung und des Lehrerkollegiums wurde entschieden, ab dem 02.11.2020 wieder zur regulären Rhythmisierung des Unterrichts zurückkehren. Die 4. Stunde endet ab der kommenden Woche somit wieder um 12:45 Uhr. Der Nachmittagsunterricht endet entsprechend um 14:45 Uhr bzw. um 15:45 Uhr.
Anders als vorgesehen werden aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen jedoch vorerst keine zusätzlichen AG-Angebote im Anschluss an den regulären Unterrichtsbetrieb stattfinden.
Zudem muss der Schwimmunterricht vorläufig ausgesetzt werden, solange die Schwimmbäder auch für die schulische Nutzung schließen.
Weiterhin gelten folgende Informationen vom 26.10.2020:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihren Sitzplätzen.
- Die bekannten Ein- und Ausgangsregeln werden beibehalten. Alle Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude über die jeweils zugeteilten separaten Eingänge.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist weiterhin zwingend auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.
- Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen zum Schutz aller Anwesenden nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Insbesondere bei Schnupfen, Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
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ACHTUNG: Alle Schüler müssen weiterhin unbedingt Ersatzmasken dabei haben.
Wer keine Ersatzmaske dabei hat, muss sonst nach Hause geschickt werden, falls die erste Maske verloren geht oder beschädigt ist. Unsere eigenen CFS-Schulmasken sind inzwischen aufgebraucht.
NEU: Nach den Herbstferien gibt es ab Montag 26.10. wieder wie gewohnt Mittagessen in der Schulmensa. Die Speisepläne stehen wie immer unter "Aktuelles" oder direkt >>> hier.
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